
24.08.2026
Kurz gesagt: Bei KI im Unterricht gibt es kein einheitliches deutsches Gesetz, das für alle gleich gilt: Schule ist Ländersache, deshalb entscheidet jedes Bundesland eigene Leitlinien und Handreichungen. Gemeinsam ist allen 16 Ländern trotzdem ein Grundgerüst: Datenschutz nach DSGVO, Transparenz gegenüber Schüler:innen und Eltern, und die Lehrkraft bleibt am Ende verantwortlich für das, was im Unterricht landet. Wer diese Basis kennt, muss nicht 16 Erlasse einzeln lesen. In diesem Artikel bekommst du den Überblick, was bundesweit gilt, wo sich Bundesländer unterscheiden und wie du KI trotzdem sicher für Material und Vorbereitung nutzt.
Kollegin Sabine unterrichtet seit zwölf Jahren Deutsch und Geschichte, erst in Baden-Württemberg, seit letztem Jahr in Nordrhein-Westfalen. In ihrer alten Schule hatte das Kollegium klare Absprachen zu KI-Einsatz im Unterricht, in der neuen Schule fragte sie im Lehrerzimmer nach den Regeln und bekam vier verschiedene Antworten. Ihr erster Gedanke: "Dann gilt hier wohl gar nichts Verbindliches." Der Irrtum ist verbreitet, aber er stimmt so nicht. Es gibt kein bundeseinheitliches KI-Schulgesetz, das stimmt. Aber es gibt sehr wohl verbindliche Leitplanken, nur eben auf zwei Ebenen: was für alle Bundesländer gleichermaßen gilt (vor allem Datenschutzrecht), und was jedes Land zusätzlich selbst regelt.
Der Grund liegt im Grundgesetz, nicht in der Digitalisierung. Bildung fällt in Deutschland unter die sogenannte Kulturhoheit der Länder: Schulpolitik, Lehrpläne, Prüfungsordnungen und eben auch Regeln zum Einsatz digitaler Werkzeuge werden von den Kultusministerien der jeweiligen Länder gestaltet, nicht vom Bund. Das war schon bei der Einführung von Tablets und Lernplattformen so, und es ist bei generativer KI nicht anders.
Damit die 16 Länder nicht komplett unabhängig voneinander arbeiten, gibt es die Kultusministerkonferenz (KMK), ein Gremium, in dem sich die Kultusminister:innen der Länder abstimmen. Die KMK hat in den vergangenen Jahren Orientierungsrahmen und Empfehlungen zum Umgang mit generativer KI in Schulen veröffentlicht. Diese Empfehlungen sind aber genau das: Empfehlungen, keine bundesweit bindenden Gesetze. Jedes Land entscheidet, wie es sie in eigene Erlasse, Handreichungen oder Dienstanweisungen übersetzt, und wie streng oder offen es dabei vorgeht.
Für dich als Lehrkraft heißt das praktisch: Die Grundfragen (Ist KI-Nutzung erlaubt? Was ist mit Schülerdaten? Wie gehe ich mit KI-generiertem Material um?) sind in allen Ländern ähnlich gestellt. Die konkreten Antworten, etwa ob es eine offizielle Liste freigegebener Tools gibt oder ob die Entscheidung bei der einzelnen Schule liegt, unterscheiden sich.
Auch wenn sich die Detailregelungen unterscheiden, lässt sich der Rahmen in zwei Schichten denken: das, was überall gilt, und das, was je nach Land variiert.
Wenn du wissen willst, was konkret in deinem Bundesland gilt, ist die verlässlichste Quelle immer die aktuelle Handreichung deines Kultusministeriums oder Landesmedienzentrums, oft unter Stichworten wie "Künstliche Intelligenz Schule" oder "Digitale Bildung" zu finden. Schulinterne Absprachen (Gesamtkonferenz, Schulleitung) ergänzen das häufig noch einmal konkret für deine Schule.
Die gute Nachricht: Für die tägliche Vorbereitung, also Arbeitsblätter erstellen, Unterrichtsentwürfe planen, Materialien differenzieren, bewegst du dich in aller Regel auf sicherem Terrain, solange du zwei einfache Prinzipien beachtest.
Solange du KI nutzt, um Material zu erstellen, also Arbeitsblätter, Übungsaufgaben, Lückentexte, Klassenarbeiten, Erwartungshorizonte, gibst du in der Regel keine personenbezogenen Daten ein. Das Thema wird heikel, sobald du echte Schülerarbeiten, Namen oder Notenlisten in ein Tool eingibst, das diese Daten speichert oder für Training verwendet. Prüfe deshalb, wo ein Tool seine Server betreibt und ob es DSGVO-konform arbeitet.
Die Regeln aller Bundesländer laufen letztlich auf einen gemeinsamen Kern hinaus: KI darf dir Zeit sparen, aber die fachliche und pädagogische Entscheidung bleibt bei dir. Ein KI-generiertes Arbeitsblatt liest du gegen, bevor es in der Klasse landet. Das ist keine Formalität, sondern guter Unterricht, den Anspruch hattest du auch schon vor generativer KI an jedes Material, das du im Lehrerhandbuch oder online gefunden hast.
Genau hier setzt der Fokus auf Material statt Korrektur an, der für viele Lehrkräfte den größten und unkompliziertesten Nutzen bringt: Ein KI-Werkzeug, das dir in Sekunden einen ersten Entwurf für ein differenziertes Arbeitsblatt liefert, den du dann fachlich prüfst und anpasst, ist etwas anderes als ein Tool, das automatisiert Schülerarbeiten bewertet. Die Vorbereitung ist der Bereich, in dem KI heute am meisten Zeit spart, ohne dass du in datenschutzrechtlich heikles Terrain gerätst.
Weil sich Handreichungen und Erlasse weiterentwickeln, lohnt sich ein kurzer, wiederkehrender Check statt einer einmaligen Recherche:
Diese vier Quellen decken in aller Regel ab, was für dich konkret gilt, unabhängig davon, in welchem der 16 Länder du unterrichtest.
Nein. Schulpolitik ist Ländersache, deshalb gibt es kein einheitliches Bundesgesetz zu KI im Unterricht. Bundesweit einheitlich gilt allerdings die DSGVO als EU-Recht, sie bildet die Grundlage für den Umgang mit personenbezogenen Daten in jedem Bundesland gleichermaßen.
Das hängt vom Bundesland und oft auch von der einzelnen Schule ab. In vielen Ländern wird zumindest erwartet, dass der Einsatz von KI-Werkzeugen mit der Schulleitung abgestimmt und gegenüber Eltern transparent gemacht wird. Frag im Zweifel direkt bei deiner Schulleitung oder dem Datenschutzbeauftragten nach, das ist immer der verlässlichste Weg.
Ja, solange du das Material fachlich prüfst, bevor es in der Klasse landet, und dabei keine personenbezogenen Schülerdaten in das Tool eingegeben hast. Die Verantwortung für Richtigkeit und Angemessenheit liegt bei dir als Lehrkraft, unabhängig davon, wie das Material entstanden ist.
Teilweise ja. Manche Bundesländer differenzieren ihre Handreichungen nach Schulform und Altersstufe, etwa weil bei jüngeren Schüler:innen andere Fragen zur direkten KI-Nutzung im Unterricht entstehen als bei älteren. Die Grundprinzipien Datenschutz, Transparenz und Lehrkraft-Verantwortung gelten aber schulformübergreifend.
Wenn du wissen willst, wie sich diese Regeln konkret in deinen Schulalltag übersetzen lassen, ohne dass du dich durch 16 Handreichungen wühlen musst, findest du bei KI Schulgenie über 120 Werkzeuge speziell für Material und Vorbereitung, mit Servern und Verarbeitung in der EU, DSGVO-konform, ohne dass deine Daten weitergegeben oder für Training genutzt werden. Schau es dir in Ruhe an: 14 Tage kostenlos testen, ohne Verpflichtung und jederzeit kündbar.

Über den Autor
René Mayer
René Mayer ist Bachelor of Education und war von 2013 bis 2020 Lehrer an einer österreichischen Mittelschule. 2024 startete er den Instagram-Kanal @herrlehrer_ — heute folgen ihm dort über 40.000 Lehrkräfte aus dem DACH-Raum. Täglich gibt er praktische Tipps für den einfachen KI-Einstieg in die Unterrichtsvorbereitung, komplett kostenfrei. Mit KI Schulgenie verfolgt er zwei Ziele. Erstens: Lehrkräfte entlasten. Er kennt den Job aus eigener Erfahrung, nicht aus der Theorie. Zweitens: Schüler*innen in ihrer Lebenswelt abholen. Mit KI Schulgenie baut eine Lehrkraft in Sekunden ein Arbeitsblatt zu einem Song, den ihre Schülerin liebt. Ein Quiz zum Lieblings-YouTube-Video. Mathe-Aufgaben, in denen ein Schüler sein eigenes Hobby wiederfindet. Und plötzlich machen die Schüler*innen freiwillig mit, statt das Blatt am liebsten zerknüllen zu wollen. Seit dem Launch im November 2024 haben sich über 65.000 Lehrkräfte aus Deutschland, Österreich und der Schweiz für KI Schulgenie registriert.
LinkedIn →Nein, die Regeln unterscheiden sich je nach Bundesland. Manche haben klare Handreichungen, andere sind noch zurückhaltender.
In den Handreichungen deines Kultusministeriums oder bei deiner Schulleitung.
Datenschutz beachten, keine sensiblen Schülerdaten eingeben und die pädagogische Verantwortung bei der Lehrkraft belassen.

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