
18.08.2026
Zwischen der dritten und vierten Stunde steckt eine Kollegin den Kopf durch die Tür des Lehrerzimmers. Sie hält ihr Handy so, dass niemand außer dir den Bildschirm sieht. „Kannst du kurz gucken?" Auf dem Screenshot: ein Bild aus einem Klassenchat. Es zeigt eine Schülerin. Es ist nicht echt.
Und in diesem Moment tickt eine Uhr, von der die wenigsten im Kollegium wissen, dass sie überhaupt läuft.
Direktantwort: Bei einem Deepfake-Vorfall an der Schule zählen zuerst Ruhe und Opferschutz, dann eine saubere Dokumentation ohne den Bildinhalt zu vervielfältigen, dann die schnelle Einbindung der Schulleitung. Bei sexualisierten Darstellungen Minderjähriger gilt eine harte Regel: nichts weiterleiten, nichts hochladen, nichts selbst prüfen. Das ist Sache der Polizei, nicht deine.
Dieser Artikel ist eine Vorwarnung, kein Alarmismus. Er nimmt dir die Entscheidungen ab, die du im Ernstfall nicht mehr in Ruhe treffen kannst.
Ich rahme das bewusst vorsichtig: keine Schulnamen, keine Personen, keine Details, die eine Wiedererkennung ermöglichen. Die Betroffenen sind minderjährig. Es geht um Prävention, nicht um Schlagzeilen.
In Berlin erstellten und verbreiteten im Juni 2026 zwei Schüler KI-generierte Nacktbilder von Mitschülerinnen. Folge: Suspendierung, Polizei eingeschaltet, Ermittlungen. In der Steiermark wurde erstmals ein Schüler suspendiert, nachdem er Fotos von Mitschülerinnen mit einer KI-App sexualisiert hatte. In Tirol tauchten an zwei Schulen KI-Nacktbilder auf, erstellt aus Social-Media- und Schulfotos, verbreitet über Klassenchats. In der Deutschschweiz erstellten Jungen zwischen 12 und 14 Jahren über eine kostenlose Website ohne jede Altersprüfung Nacktbilder von Mitschülerinnen, die Jugendanwaltschaft eröffnete ein Verfahren, rechtliche Einstufung: Kinderpornografie. Im Wallis war der mutmaßliche Täter kein Mitschüler, sondern ein Betreuer.
Zur Größenordnung eine Zahl, die ich bewusst einordne, statt sie einfach zu zitieren: UNICEF nennt in einem Statement vom 4. Februar 2026 aus der Untersuchung „Disrupting Harm Phase 2" (gemeinsam mit ECPAT International und INTERPOL) eine Hochrechnung von mindestens 1,2 Millionen betroffenen Kindern innerhalb eines Jahres, basierend auf Befragungen in elf Ländern. Wichtig für die Einordnung: Das ist eine Modellrechnung über UN-Bevölkerungsdaten, keine Zählung tatsächlicher Fälle, und es ist eine internationale, keine DACH-spezifische Zahl.
Was die dokumentierten Fälle verbindet: Die Täter sind meistens Kinder selbst. Die Werkzeuge sind kostenlos und ohne Altersprüfung erreichbar. Und die Verbreitung läuft über den Klassenchat, ein Medium, das eine Schule oft gar nicht kontrolliert.
Die klassischen Tipps kennst du: auf die Hände achten, auf Schatten, auf unregelmäßiges Blinzeln. Vergiss sie. Nicht weil sie falsch waren, sondern weil die Technik 2026 schneller besser geworden ist als unsere Augen.
Schlimmer als die Technik ist die Selbstüberschätzung. In Deutschland glauben 47 Prozent der Befragten, KI-Inhalte erkennen zu können, aber 32 Prozent haben noch nie eine konkrete Prüfmaßnahme angewendet, keine Rückwärtssuche, keinen Quellencheck, gar nichts (Cybersicherheitsmonitor 2026 von BSI und Polizeilicher Kriminalprävention, Vorabbericht vom 30. April 2026). Genau diese Kombination aus Selbstsicherheit und Untätigkeit gilt inzwischen als einer der wirksamsten Hebel für Täuschung überhaupt.
Bei Jugendlichen trauen sich nur 35 Prozent zu, Deepfakes gut zu erkennen. Zwei von zehn kennen den Begriff gar nicht. Bei Erwachsenen ist es kaum besser: Nur 34,3 Prozent der Deutschen zwischen 16 und 65 wissen überhaupt, was Deepfakes sind, 15 Prozent sind schon auf einen hereingefallen, knapp die Hälfte davon berichtet danach von Stress und Angst (IU-Studie „Fakt oder Fake?", Februar 2026, n = 1.999).
Der Punkt ist also nicht, deinen SuS beizubringen, besser hinzuschauen. Der Punkt ist, ihnen und dir selbst einen Ablauf an die Hand zu geben, der ohne perfektes Erkennen funktioniert.
Für welchen Fall dieser Plan gilt: für Bilder, Videos oder Tonaufnahmen, die eine Person aus deiner Schule zeigen und ohne ihre Zustimmung erzeugt wurden. Bei sexualisierten Darstellungen Minderjähriger gelten zusätzlich die folgenden roten Punkte.
Rot, gilt bei sexualisierten Darstellungen Minderjähriger: Auf keinen Fall Bilder weiterleiten, auch nicht zur Dokumentation an Kolleg:innen. Bei Minderjährigen kann das selbst strafbar sein. Ebenfalls auf keinen Fall das Bild in eine Rückwärts-Bildersuche oder ein anderes Online-Werkzeug hochladen. Ein Upload ist eine Weitergabe an Dritte.
Stunde 0 bis 2, Ruhe und Opferschutz zuerst: Betroffene aus der Situation nehmen, eine feste Vertrauensperson zuordnen. Der eine Satz, der zählt: „Du bist nicht schuld." Betroffene berichten fast immer zuerst von Schuldgefühlen.
Stunde 2 bis 6, dokumentieren und intern melden: Screenshots nur von Fundort und Metadaten, also URL, Chatname, Datum, wer hat es gesehen, niemals vom Bildinhalt selbst. Keine Handys einsammeln und keine Geräte durchsuchen, das darf nur die Polizei. Bitte die Beteiligten und ihre Eltern, nichts zu löschen, und halte fest, wem du das gesagt hast. Schulleitung sofort einschalten. Ein Deepfake-Vorfall ist Chefsache, keine Privatangelegenheit der Klassenlehrkraft.
Stunde 6 bis 24, externe Stellen: Alles in diesem Abschnitt ist Sache der Schulleitung, nicht deine. Du meldest nach innen und dokumentierst, nach außen handelt die Schulleitung, das schützt auch dich. Polizei einschalten, bei sexualisierten Darstellungen Minderjähriger immer. Plattform-Meldung und Löschantrag stellen, Klassenchat-Admins einbeziehen. Beratungsstellen nennen: in Deutschland klicksafe und die Nummer gegen Kummer, in Österreich saferinternet.at und Rat auf Draht, in der Schweiz zischtig.ch und Pro Juventute 147. Eltern der Betroffenen persönlich informieren, nicht per Rundmail.
Stunde 24 bis 48, Kommunikation und Konsequenzen: Klasse altersgerecht informieren, ohne die Bilder zu thematisieren oder zu zeigen. Klar benennen: Weiterleiten ist eine eigene Tat, nicht „auch schlimm". Schulrechtliche Konsequenzen für die Täter, parallel zur Anzeige, nicht anstelle. Elterninformation der Klasse: was ist passiert, abstrakt formuliert, was tut die Schule, worauf sollen Eltern zu Hause achten, Stichwort Klassenchats.
Nach 48 Stunden, Nachsorge und Prävention: Schulpsychologische Begleitung dauerhaft anbieten, nicht einmalig. Den Vorfall in den Präventionsplan überführen, Beratungsstellen künftig präventiv nennen, nicht erst im Ernstfall.
Wenn du diesen Ablauf einmal im Kollegium besprochen hast, bevor etwas passiert, entscheidet im Ernstfall niemand mehr aus dem Bauch heraus.
Für öffentlich kursierende Bilder aus Nachrichten, Social Media und Politik gilt ein anderer, deutlich entspannterer Workflow. Den kannst du auch direkt mit deiner Klasse üben:
Die Frage ist also nicht mehr „Sieht das echt aus?", sondern „Woher kommt das?" Ein Blick nach vorn: Die technische Antwort wird vermutlich nicht bessere Pixelerkennung sein, sondern Herkunftsnachweis. C2PA-Signaturen (Coalition for Content Provenance and Authenticity, auch „Content Credentials" genannt) legen einen kryptografischen Fingerabdruck ins Bild, der bei jeder Änderung ungültig wird. Statt „Ist das gefälscht?" fragt man dann „Kann dieses Bild seine Herkunft nachweisen?"
Für die Unterrichtsstunde selbst musst du dir kein neues Konzept ausdenken. Mit dem Unterrichtsarchitekt baust du in wenigen Minuten eine fertige Sequenz zu Medienkompetenz und Bildquellen, mit der Zündkerze einen Einstieg, der die Klasse direkt zum Mitdenken bringt, statt sie zu belehren. Und für die Elterninformation nach einem Vorfall, die im Notfallplan oben persönlich, aber vorformuliert sein sollte, hilft der Eltern Mitteilung-Assistent, den richtigen Ton zu treffen, ohne dass du am Abend noch am Formulieren sitzt. Kein Ersatz für das Gespräch selbst, aber ein Gerüst dafür.
Hier hat sich im Sommer 2026 etwas bewegt, das viele im Kollegium noch nicht auf dem Schirm haben.
EU-weit, ab 2. Dezember 2026: Dieselbe Verordnung, die die Hochrisiko-Fristen der KI-Verordnung verschoben hat (Verordnung (EU) 2026/1744, im Amtsblatt seit dem 24. Juli 2026), fügt zwei neue Verbote in Artikel 5 der KI-Verordnung ein. Verboten wird, ein KI-System auf den Markt zu bringen, in Betrieb zu nehmen oder zu verwenden, das realistische Bilder, Videos oder Töne erzeugt, in denen intime Körperteile einer erkennbaren Person zu sehen sind oder eine erkennbare Person an eindeutig sexuellen Handlungen beteiligt ist, ohne deren ausdrückliche Zustimmung, sowie Material sexuellen Kindesmissbrauchs. Gemeint sind die Anbieter dieser Werkzeuge, nicht die Kinder, die sie benutzen. Praktisch heißt das: Die Betreiber solcher Seiten handeln ab Dezember 2026 EU-weit rechtswidrig.
Daneben gilt weiter nationales Recht. In Deutschland sehen ein Gesetzentwurf des Justizministeriums (April 2026) und ein Bundesratsentwurf zu einem neuen § 201b StGB vor, dass künftig bereits die Herstellung sexualisierter Deepfakes strafbar ist, nicht erst die Verbreitung. In Österreich gibt es noch kein spezifisches Gesetz zu Deepfake-Pornografie, das EU-Parlament stimmte im März 2026 für ein Verbot mit bis zu zwei Jahren Haft. In der Schweiz stufen die Jugendanwaltschaften KI-Nacktbilder Minderjähriger als Kinderpornografie ein, der politische Prozess zu einem allgemeinen Deepfake-Verbot läuft, der AI Act gilt hier nicht direkt, wirkt aber indirekt, weil Anbieter ihre Vorgaben meist einheitlich umsetzen.
In einem Satz: Das Angebot wird ab Dezember 2026 verboten, verschwinden wird es damit nicht. Auf den Gesetzgeber zu warten ist keine Schutzstrategie. Deine Schule braucht ihren Plan jetzt.
Sieben Materialien, alle geprüft, alle gratis, alle sofort einsetzbar:
Dieser Notfallplan gehört nicht in eine Schublade, sondern einmal ins Kollegium, ins Gespräch, an die Pinnwand im Lehrerzimmer. Bevor etwas passiert, nicht danach.
Wenn du dir die komplette Kopiervorlage als Ausdruck fürs Lehrerzimmer sichern willst, plus die restlichen Kapitel des KI-Klassenzimmer-Reports zu Prompting, DSGVO und KI-Klassenvereinbarungen, findest du sie kostenlos hier: [KI-Klassenzimmer-Report herunterladen](https://kischulgenie.com/report)KI-Klassenzimmer-Report herunterladen**.
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Über den Autor
René Mayer
René Mayer ist Bachelor of Education und war von 2013 bis 2020 Lehrer an einer österreichischen Mittelschule. 2024 startete er den Instagram-Kanal @herrlehrer_ — heute folgen ihm dort über 40.000 Lehrkräfte aus dem DACH-Raum. Täglich gibt er praktische Tipps für den einfachen KI-Einstieg in die Unterrichtsvorbereitung, komplett kostenfrei. Mit KI Schulgenie verfolgt er zwei Ziele. Erstens: Lehrkräfte entlasten. Er kennt den Job aus eigener Erfahrung, nicht aus der Theorie. Zweitens: Schüler*innen in ihrer Lebenswelt abholen. Mit KI Schulgenie baut eine Lehrkraft in Sekunden ein Arbeitsblatt zu einem Song, den ihre Schülerin liebt. Ein Quiz zum Lieblings-YouTube-Video. Mathe-Aufgaben, in denen ein Schüler sein eigenes Hobby wiederfindet. Und plötzlich machen die Schüler*innen freiwillig mit, statt das Blatt am liebsten zerknüllen zu wollen. Seit dem Launch im November 2024 haben sich über 65.000 Lehrkräfte aus Deutschland, Österreich und der Schweiz für KI Schulgenie registriert.
LinkedIn →Die Meldung nach außen, also Polizei, Plattform, Presse, ist grundsätzlich Sache der Schulleitung. Du meldest nach innen, dokumentierst sauber und übergibst. Bei sexualisierten Darstellungen Minderjähriger gilt in der Praxis: Polizei wird immer eingeschaltet, in allen dokumentierten DACH-Fällen 2026 war das so.
Bei öffentlich kursierenden Bildern aus Nachrichten oder Social Media ja, mit Rückwärtssuche und Faktencheck. Bei Verdacht auf sexualisierte Darstellungen von Minderjährigen nein. Nicht öffnen, nicht speichern, nicht hochladen, auch nicht zu Prüfzwecken. Ein Upload in eine Bildersuche ist bereits eine Weitergabe an Dritte.
Das hängt vom Land und vom Inhalt ab. Bei sexualisierten Darstellungen Minderjähriger stufen etwa Schweizer Jugendanwaltschaften das bereits als Kinderpornografie ein. In Deutschland zielt der geplante § 201b StGB darauf ab, schon die Herstellung strafbar zu machen. Für die genaue rechtliche Einordnung im Einzelfall ist das kein Ratgeber, sondern die Polizei oder eine Rechtsberatung zuständig.
Die EU-KI-Verordnung verbietet ab dem 2. Dezember 2026 Anbietern, KI-Systeme bereitzustellen, die intime oder sexuelle Deepfakes erkennbarer Personen ohne deren Zustimmung erzeugen. Das trifft die Betreiber der Werkzeuge, nicht automatisch die Nutzer, und es macht die Werkzeuge nicht sofort verschwinden.
Altersgerecht und abstrakt: Was ist passiert (ohne Details), was tut die Schule, was erwartet die Schule vom Verhalten der Klasse. Ein Satz gehört zwingend dazu: Weiterleiten ist eine eigene Tat, keine Kleinigkeit. Für die schriftliche Elterninformation hilft eine vorformulierte Struktur, damit der Ton stimmt, auch wenn du selbst noch mitten im Vorfall steckst.

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